AfA bei Denkmalschutz
Abschreibungen bei Denkmalschutz-Immobilien
Steuern sparen im großen Stil durch Investments? Krypto, Edelmetalle, Photovoltaik oder Immobilien – alle Investitionen haben ihre Vorteile. Die höchste Abschreibung für Abnutzung (AfA) erwartet Sie allerdings nur bei Denkmalschutz-Immobilien. Denn bis zu 100 Prozent Sonder-AfA können Sie innerhalb von zwölf Jahren für die Sanierung der Liegenschaft geltend machen.
Sallinger Frankfurt berät Sie gerne zu den Steuervorteilen und empfiehlt Ihnen exklusive denkmalgeschützte Objekte als Kapitalanlagen, die mit erfahrenen Partnern, Bauträgern und Handwerksexperten wieder zu alter Blüte zurückgeführt und energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
Immobilienangebote
Wie Sie AfA bei Denkmalschutz geltend machen
Voraussetzungen
Damit Sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei einer denkmalgeschützten Immobilie in Anspruch nehmen können, ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde gemäß § 7h EStG erforderlich, die beim Finanzamt eingereicht werden muss. Diese muss bestätigen, dass es sich bei dem Objekt um ein förderfähiges Baudenkmal handelt. Entscheidend ist außerdem, dass Sie die Immobilie vor Beginn der Sanierungsarbeiten, entweder zur Eigennutzung oder zur Vermietung, erwerben. Dabei müssen Sie nicht automatisch allein in das komplette Gebäude investieren. Auch bei dem Erwerb einzelner Wohneinheiten oder einer Beteiligung an einer Denkmalimmobilie gelten die steuerlichen Sonderabschreibungen. In diesen Fällen wird die AfA anteilig nach Ihrem Miteigentumsanteil gewährt.
Anwendung
Das Einkommensteuergesetz legt fest, dass Eigennutzer innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren jedes Jahr neun Prozent der Instandsetzungskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen können (insgesamt 90 Prozent). Für Vermieter fällt der steuerliche Vorteil noch höher aus: Sie dürfen die Sanierungskosten über zwölf Jahre vollständig abschreiben – in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent, in den darauffolgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent. Das ergibt in Summe 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Hinzu kommt, dass Anleger auch Abschreibungen des Kaufpreises – wie bei allen anderen Immobilien üblich – vornehmen können. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude mit Baujahr vor 1925 können 40 Jahre lang 2,5 Prozent und bei einem Objekt, das nach 1925 gebaut wurde, 2 Prozent des Anschaffungspreises steuerlich geltend gemacht werden.
Wer die AfA voll ausschöpfen möchte, erreicht das am besten bei der Vermietung unter Denkmalschutz stehender Immobilien.
Mehr über Abschreibungen von Denkmalschutz-Immobilien & Angebote
Sallinger Frankfurt ist auf Kulturdenkmäler spezialisiert, vermittelt einzigartige Liegenschaften in attraktiven Lagen – unter anderem in den Regionen Leipzig, Berlin, Köln, Düsseldorf, Magdeburg – und berät Sie individuell zu Top-Finanzierungskonditionen.
Neben der AfA bei Denkmalschutz gewährt auch die KfW günstige Kredite oder Zuschüsse. Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an. Mit dem patentierten Sallinger-Konzept erhalten Sie einen Rundum-Service, der komplett ziel- und kundenorientiert ist. Das bestätigen auch unsere höchst zufriedenen Kunden.
Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Referenzen.
